Bundeskriminalamt (BKA)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Website gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Bundeskriminalamt ist bemüht, diesen Webauftritt – unabhängig von dem für den Zugang genutzten Gerät – im Einklang mit § 12b BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.bka.de des Bundeskriminalamtes.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 09.09.2020 erstellt und zuletzt am 13.02.2023 überprüft.
Die Einschätzung basiert auf der vom Bundeskriminalamt beauftragten und durch Materna Information & Communications SE mit Stand vom 14.08.2019 ausgeführten Selbstbewertung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wurde im Jahr 2020 grundlegend hinsichtlich der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen überarbeitet und ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Die überarbeitete Website wurde im Dezember 2022 durch die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) geprüft. Die daraus resultierenden Anpassungsbedarfe werden aktuell geprüft und umgesetzt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Bei vielen Dokumenten handelt es sich um alte Dokumente, bei denen das Ausgangsdokument nicht mehr vorliegt. Diese Dokumente werden nicht nachträglich überarbeitet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich und zweckmäßig barrierefreie PDF-Dateien anzubieten, beziehungsweise die Inhalte im HTML-Format bereitzustellen. So werden beispielsweise Stellenausschreibungen oder Pressemitteilungen sowohl als PDF-Datei, als auch im HTML-Format angeboten.
Ob ein Dokument bereits barrierefrei ist, erkennen Sie am entsprechenden Beschreibungstext oder im Mouse-Over Text. Nicht barrierefreie Dateien sind mit dem Text "Datei ist nicht barrierefrei", barrierefreie/barrierearme Dateien mit dem Text "Datei ist barrierefrei/barrierearm" gekennzeichnet.
Sollten Sie Inhalte aus älteren Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.

Videos mit nicht gesprochenen Inhalten verfügen über keine Audiodeskription.

Derzeit stehen zwei Videos in deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.

Feedback und Kontaktangaben

Über die folgenden Kontaktmöglichkeiten können Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen melden und Informationen über Inhalte einholen, die derzeit nicht barrierefrei zugänglich oder von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Zum Kontaktformular

Sie können uns auch per Post kontaktieren:

Bundeskriminalamt
Redaktion Internet
Referat IZ 35
65173 Wiesbaden

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie mit Antworten aus oben genannten Kontaktmöglichkeiten nicht zufrieden sein, können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem BGG stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:

Seiteninformationen